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IGP-RAPID®complete 8862B-A2
Matter, hochreaktiver Einschicht-Pulverklarlack auf der Basis von Polyesterharzen für die Beschichtung von Echtholz.
PDF DownloadenEigenschaften
- Tiefmatt
 - Natural smooth
 - Transparent
 - Innenqualität
 
Pulvereigenschaften
 Korngrösse: 
 < 100 μm 
 Festkörper: 
 > 99 % 
 Dichte: 
 1.2 kg/l-1.4 kg/l 
 Lagerfähigkeit: 
 mind. 6 Monate  bei ≤ 15 °C 
 mind. 12 Monate  bei ≤ 5 °C 
 in ungeöffnetem Originalgebinde 
 Farbtöne: 
 transparent-farblos 
Filmeigenschaften
 Geprüft auf 
 Substrate: 
 EGGER MBP-L 25mm 
 Schichtdicke: 
 110 μm - 130 μm 
 Objekttemperatur: 
 130 °C, 3 min. 
 Mechanische Prüfungen 
 Topfband-Test 
 1.1 
 IGP AA341.54 
 Chemische Prüfungen 
 Aceton-Test 
 2N bis Stufe 2 
 IGP AA341.58 
Verarbeitung
 Vorbehandlung 
Wenn die Oberflächenbeschaffenheit der MDF ab Werk nicht den Qualitätsanforderungen des Endprodukts entspricht, muss die Oberfläche geschliffen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass das Material eine gleichmäßig glatte Oberfläche aufweisst und frei von Verunreinigungen, kleinen Kratzern, Staub, Fett usw. ist. Für weitere Informationen siehe IGP-TI 111.
 Beschichtungsgeräte 
 Alle herkömmlichen elektrostatischen Systeme mit Koronaaufladung. 
Für den Bau und den Betrieb von Pulverbeschichtungsanlagen müssen folgende Vorschriften eingehalten werden: ATEX RL 2014/34/EU, EN 50177, DIN EN 16985.
Für den Bau und den Betrieb von Pulverbeschichtungsanlagen müssen folgende Vorschriften eingehalten werden: ATEX RL 2014/34/EU, EN 50177, DIN EN 16985.
 Empfohlene Filmdicke 
 80 μm - 120 μm 
 Ein homogenes Beschichtungsergebnis bei Strukturlacken oder farb- bzw. artikelspezifische Unterschiede im Deckvermögen können höhere Schichtdicken erfordern. Die entsprechenden Verarbeitungsrichtlinien sind zu beachten.
Für eine Vorkalkulation der benötigten Pulverlackmenge ist die erforderliche Schichtdicke artikelspezifisch zu ermitteln.
Für eine Vorkalkulation der benötigten Pulverlackmenge ist die erforderliche Schichtdicke artikelspezifisch zu ermitteln.
 Einbrennbedingungen 
| TObjekt | t min | t max | 
|---|---|---|
| 125 °C | 5 Minuten | 9 Minuten | 
| 130 °C | 3 Minuten | 7 Minuten | 
| 140 °C | 2 Minuten | 5 Minuten | 
 Aufgrund der begrenzten thermischen Leitfähigkeit wird die Verwendung von Infrarot- (elektrisch/ gaskatalytisch) oder Umluft-Infrarot kombinierten Öfen empfohlen.
Zu empfehlen sind in jedem Fall praktische Versuche, auf das jeweilige Objekt und den Einbrennofen abgestimmt, um optimale Einbrennbedingungen zu ermitteln. Die Aushärtebedingungen müssen sorgfältig kontrolliert werden. Ausserhalb des Einbrennfensters eingebrannte Pulverlacke können Defizite in der Filmflexibilität aufweisen.
Unser technischer Kundenservice wird Sie gerne beraten.
Zu empfehlen sind in jedem Fall praktische Versuche, auf das jeweilige Objekt und den Einbrennofen abgestimmt, um optimale Einbrennbedingungen zu ermitteln. Die Aushärtebedingungen müssen sorgfältig kontrolliert werden. Ausserhalb des Einbrennfensters eingebrannte Pulverlacke können Defizite in der Filmflexibilität aufweisen.
Unser technischer Kundenservice wird Sie gerne beraten.
 Rückgewinnbarkeit 
 Dem Frischpulver können kleine Mengen des recycelten Pulvers, wenn möglich automatisch, zugegeben werden. Wichtig: Overspray auf ein absolutes Minimum beschränken. Die Verarbeitungsvorschrift VR214 ist zu beachten. 
Weitere Informationen
 Verpackung 
 15 kg Karton mit eingelegtem antistatischem PE-Sack 
 Überlackierbarkeit 
 Für die Überlackierung mit sich selbst ist ein leichter Zwischenschliff erforderlich.
 Schutz beschichteter Teile 
 Beschichtete Teile sollten nach dem Abkühlen mit geeigneten Materialien ohne Weichmacher verpackt werden. Sie sollten vor Witterungseinflüssen geschützt gelagert werden, um die Bildung von Kondenswasser und damit Wasserflecken auf der Beschichtung zu vermeiden. 
 Reinigung 
 Die beschichteten Teile müssen nach den Richtlinien RAL-GZ 632 oder SZFF 61.01 gereinigt werden. 
 Farbentfernung und -entsorgung 
 Beschichtete Güter sollen nach Ende der Verwendung dem ordentlichen  Recyclingprozess zugeführt werden. Die Entsorgungswege für Schlämme oder Restpulver sind gemäss den örtlichen behördlichen Vorgaben einzuhalten unter Berücksichtigung des Abfallschlüssels „080201, Abfälle von Beschichtungspulver“ gemäss europäischem Abfallartenkatalog EAK. 
 Diese anwendungstechnische Beratung erfolgt nach derzeitigem Erkenntnisstand. Sie gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis und befreit Sie nicht von eigenen Prüfungen. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen ausserhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und unterliegen daher ausschliesslich Ihrem Verantwortungsbereich.
Vor Verwendung Sicherheitsdatenblatt konsultieren.
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